Kostenübernahme

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden durch private Krankenversicherungen / Beihilfe in der Regel problemlos übernommen. Dabei kann der Umfang der Leistungen die ihre Versicherung übernimmt - je nach individuellen Vertragsbedingungen - variieren. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf um entsprechende Bedingungen zu klären. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich eine Privatpraxis führe, werden die Kosten für eine Psychotherapie von gesetzlichen Krankenversicherungen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Dieses Vorgehen ist über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren geregelt, die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich unter §13 Abs. 3 SGB V.

Sprechen Sie mich an: ich berate und unterstütze Sie gerne bei auftauchenden Fragen oder im konkreten Vorgehen bei der Antragstellung.

Ausführliche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren, finden Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer.

Soldatinnen und Soldaten

Seit September 2013 können Soldatinnen und Soldaten psychotherapeutische Leistungen auch in Privatpraxen in Anspruch nehmen. Hierfür ist eine Überweisung durch den Truppenarzt erforderlich. Grundlage ist die Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung (Vgl. BPTK „Behandlung von Soldaten“).

Selbstzahler

Als Selbstzahler sind Sie von Vorgaben/Formalitäten Ihrer Krankenkasse nicht betroffen. Eine Erstattungsleistung durch einen Versicherungsträger oder die Krankenkasse kann rückwirkend nicht erfolgen. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Demnach beläuft sich der Satz für eine 50-minütige Sitzung auf 100,55 Euro.

Psychologische Beratung

Die Kosten für eine psychologische Beratung werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).